Grundlagen für die Arbeit mit LOGINEO NRW
2. Datenschutz in LOGINEO NRW
2.2. Genehmigung
Mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 19.01.2018 wurde die Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule neugefasst.
Um auf privaten Geräten personenbezogene Daten von Schülern und ihren Erziehungsbevollmächtigten zu verarbeiten, ist für diesen Zweck unverändert eine Genehmigung Ihrer Schulleitung notwendig.
In der Neufassung der Dienstanweisung finden Sie auch den elfseitigen Vordruck für diese Genehmigung.
Dieser Vordruck unterstützt die Schulleitung dabei, einer solchen Genehmigung zu genügen. Für Unterrichtende ist sie auch ein Leitfaden, der die bestehenden schulgesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen in Kurzform darstellt.
Die Einhaltung der darin genannten Bedingungen gewährleistet, dass Daten mit Personenbezug, zu denen Lehrkräfte in dienstlichem Kontext Zugriff haben, sicher auf deren Privatgeräten verarbeitet werden.
Ergänzend bietet die Medienberatung NRW eine Übersicht der Zusammenhänge, häufigen Fragen und Hilfestellungen zu dem Thema an.
Für weitere Informationen besuchen Sie auch: https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-datenschutz