Das Rechte-Rollen-Konzept

1. Rechte-Rollen-Konzept

1.9. Bsp: Mailing an Gruppen

 Bsp. Mailing an Gruppen

In LOGINEO NRW können zwei verschiedene Arten von Gruppen unterschieden werden:

  • non-permanente (schuljahresbezogene) Gruppen
  • permanente Gruppen

Zu den non-permanenten Gruppen zählen beispielsweise Klassen oder Kurse. Sie haben einen Bezug zu einem Schuljahr und sind nur in diesem einen Schuljahr aktiv im System anwählbar.

„Permanent“ sind Gruppen, wenn sie – auch mit unterschiedlicher Besetzung – über das einzelne Schuljahr hinaus Bestand haben. Für Schulen können das beispielsweise eine Steuergruppe oder eine Schach-AG sein.


Das Anschreiben von Gruppen ist grundsätzlich nur innerhalb einer LOGINEO NRW-Instanz möglich, nicht jedoch außerhalb der Instanz.

Aktuell ist es noch so, dass Gruppen in LOGINEO NRW manuell eine E-Mail-Adresse zugewiesen werden muss, damit sie innerhalb der Instanz angeschrieben werden können.

Achtung:
Einmal verwendete E-Mail-Adressen können in LOGINEO NRW kein weiteres Mal vergeben werden. Es empfiehlt sich daher, E-Mail-Adressen nach einem wohl überlegten Muster zu vergeben und permanente Gruppen ggf. besser einige Schuljahre ohne Mitglieder im System zu belassen anstatt sie zu löschen. Sollten Sie einzelne Gruppe inkl. ihrer Gruppen-E-Mail-Adresse dennoch löschen wollen, beachten Sie bitte die Erläuterungen der Anleitung "Benuzterkonten und Gruppen löschen".

Zukünftig werden importierte non-permanente-Gruppen mit einer automatischen E-Mail-Adresse nach standardisiertem Muster angelegt.


Das Recht, an Gruppen zu mailen wird in LOGINEO NRW über zwei Rechte administriert:

  • E-Mails an alle Gruppen-E-Mail-Adressen der eigenen LOGINEO NRW Instanz versenden
  • E-Mails an die Gruppen-E-Mail-Adressen einer Gruppe senden

Die Berechtigung zum Gruppenmailing (alle Gruppen) ist standardmäßig für den Kontotyp „Lehrkraft“ gesetzt. Für den Kontotyp „Schüler*in“ kann die Berechtigung optional gesetzt werden. Bei der Administration der beiden Rechte ist unbedingt zu beachten, dass beide Rechte miteinander im Zusammenhang stehen und sich ein entzogenes Recht dominant auswirkt.


Wird beispielsweise einer Benutzerin oder einem Benutzer mit dem Kontotyp „Lehrkraft“ das Recht zum Mailing an alle Gruppen der LOGINEO NRW-Instanz entzogen, würde auch ein zusätzlich gesetztes Recht „Mailing an Gruppe XYZ“ nicht mehr greifen (siehe Tabelle).