Impressum einstellen
1. Einstellen eines Impressums
Eine LOGINEO NRW-Instanz muss wie jede andere Webseite im Internet gemäß § 5 Telemediengesetz auf ein rechtskonformes Impressum verweisen, in dem auf die Schulleitung verwiesen wird.Um ein Impressum
einzubinden, wird das Recht
„Administration Startseite" benötigt. Dieses Recht ist den
Administrationskonten standardmäßig gesetzt, kann aber auch an andere
Benutzerkonten vergeben werden.
Schritt 1
Klicken Sie im Flyout auf die Kachel „Neuigkeiten und Termine".
Schritt 2
Im Modul „Neuigkeiten und Termine" klicken Sie auf die Schaltfläche „Administration".
Schritt 3
Über die Schaltfläche „Impressum" kann ein Impressum eingepflegt werden, sofern das jeweilige Modul aktiviert ist und das Textfeld erscheint. Eine mögliche Vorlage für ein Impressum ist hier zu finden.
Schritt 4
Mit Klick auf „Absenden" werden die Eingaben gesichert.