2. Datenschutz in LOGINEO NRW

LOGINEO NRW als Basis-IT entbindet Sie nicht von der Einhaltung der für Sie geltenden datenschutzrechlichen Vorschriften. Allerdings ist LOGINEO NRW so konfiguriert und vorbereitet, dass es Ihnen Dank des umfassend geregelten Rechte-Rollen-Konzeptes relativ einfach möglich ist, die Anforderungen an den Datenschutz einzuhalten.

Wenn Sie vorhaben, LOGINEO NRW auf einem privaten Endgerät zu nutzen, muss Ihnen Ihre Schulleiterin bzw. Ihr Schulleiter die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Privatrechnern genehmigen. Siehe dazu Kapitel 3.2.
Erst dann können Sie von einem solchen Rechner aus Ihre Dateiablage in LOGINEO NRW umsetzen. 

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Dateien im Cloud-Dateimanager, der sogenannten Verwaltungscloud, zu speichern. Sowohl für die hier erzeugten Ordner als auch für Dateien lassen sich hier unterschiedliche Zugriffsrechte einstellen.  

Hier gehören vor allem Dateien ohne Personenbezug hin: Dabei kann es sich z.B. um Informationen aus der Schule (Organisationsdokumente) oder um Unterrichtsplanungen und sonstige päd. Dokumente ohne Personenbezug (Lehrdokumente) handeln.

Daten, die Sie mit Personenbezug speichern müssen, gehören in den Datensafe. Für den Datensafe haben Sie ein weiteres Passwort erzeugen müssen.