Adressbuch
4. Abonnements
Eine Nutzerin / ein Nutzer muss anderen Nutzerinnen oder Nutzern ein Adressbuch erst freigeben, damit diese es abonnieren können.
Hinweis: Bei einer Freigabe eines Adressbuchs wird keine Benachrichtigung per E-Mail verschickt.
Ist die Freigabe erfolgt, kann über das „Plus"-Symbol das Adressbuch abonniert werden.
Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem der Name der Nutzerin oder des Nutzers eingeben wird, die oder der das Adressbuch freigegeben hat.
Es wird im Eingabefeld neben dem Lupensymbol der Namen der Nutzerin oder des Nutzers eingegeben. Einige Buchstaben reichen bereits aus, damit das System erste hinterlegte Vorschläge anzeigt.
Es kann dann die entsprechende Nutzerin oder der entsprechende Nutzer aus der Auswahlliste angeklickt werden. Über den Button „Abonnieren“ wird das Adressbuch zu den Abonnements hinzufügt und es folgt eine Erfolgsmeldung.
(Der Vorgang kann über das „X" rechts in der Ecke des Fensters abgebrochen werden.)
Das neu abonnierte Adressbuch wird anschließend unter „Abonnements" angezeigt.
Nicht jedes Adressbuch muss selbst abonniert werden. Nutzerinnen und Nutzer können Adressbücher auch bei der Einstellung der Benutzerrechte für andere Nutzerinnen und Nutzer direkt freischalten und abonnieren. Das Adressbuch wird diesen anschließend unter „Abonnements" angezeigt.
Wurde ein Adressbuch nicht zum Abonnieren freigegeben, wird eine entsprechende Anzeige bei der Auswahl der Nutzerin oder des Nutzers angezeigt.
Hinweis: Löschen von abonnierten Adressbüchern
Jedes abonnierte Adressbuch kann aus der Adressbuchliste gelöscht werden. Natürlich ist das Adressbuch für die Person und für andere Benutzerinnen und Benutzer, denen es freigegeben wurde, weiterhin verfügbar. Das Adressbuch kann jederzeit erneut abonniert werden, falls die Zugriffsrechte nicht verändert wurden.