4. Hinweise zum Umgang mit dem Lehrerratskonto

Information der Mitglieder des Lehrerrats und des Kollegiums

Die Mitglieder des Lehrerrats erhalten dieses Kapitel zur Information und das Kennwort des Funktionskontos mit der Aufforderung, dieses zu ändern. 


Allgemein

  • Die E-Mail-Adresse des Lehrerrats (beispielsweise "Lehrerrat@1234.nrw.schule") wird dem Kollegium bekannt gegeben. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass diese E-Mail-Adresse ausschließlich für die Belange des Lehrerrates bestimmt ist. Sonstige dienstliche Kommunikation sollte über die dienstliche E-Mail der jeweiligen Lehrkraft geführt werden.
  • Die Mitglieder des Lehrerrats schreiben E-Mails in ihrer Funktion als Lehrerratsmitglied aus dem Lehrerrats- E-Mail-Konto und machen sich als Autorin bzw. Autor der E-Mail kenntlich. 
    Übersicht E-Mail-Postfach Toni Bente, Funktionskonto Lehrerrat eingebunden


Ausscheiden aus dem Lehrerrat

Scheidet ein Mitglied aus dem Lehrerrat aus, ändert sich die E-Mail-Adresse des Lehrerratskontos dadurch nicht. Die betreffende Person übergibt ihr Passwort für das Funktionskonto der Nachfolgerin oder dem Nachfolger mit der Bitte, dieses Passwort zu ändern. Die Delegation auf das Lehrerkonto des neuen Lehrerratmitglieds muss eingerichtet (siehe 3.) und die Delegation der ausgeschiedenen Lehrkraft gelöscht werden.


Weiterdelegation eines Konto eines Lehrerratmitglieds

Bei einer (Weiter)-Delegation des persönlichen Lehrerkontos eines Lehrerratmitglieds auf ein anderes Konto, beispielsweise im Krankheitsfall, wird das delegierte Funktionskonto nicht weiterdelegiert. Das bedeutet, dass die Nachrichten, die an ein erkranktes Mitglied des Lehrerrats gesendet werden, nicht von der Krankheitsvertretung gelesen werden können.


Einsicht in das Konto eines Lehrerratmitglieds

Die Inhalte der über LOGINEO NRW bereitgestellten Kommunikationskomponente (dienstliches E-Mail-Postfach) können bei vorliegendem berechtigten dienstlichen Interesse von der Schulleiterin oder Schulleiter bzw. von der Leiterin oder vom Leiter des ZfsL zur Kenntnis genommen werden. Die Modalitäten des Zugriffs sind in den Nutzungsbedingungen geregelt. Geheimnisträger, wie z. B. Lehrerräte oder Gleichstellungbeauftragte, sind von den dort definierten Regelungen ausgenommen, da die Kommunikation dieser Personen in Ausübung der ihnen übertragenen speziellen Aufgaben einem erhöhten Vertrauensschutz unterliegt.


Sollte im Ausnahmefall ein direkter Zugriff auf das Konto einer Lehrkraft oder einer Seminarausbilderin bzw. eines Seminarausbilders mit Geheimnisträgerfunktion erforderlich sein, ist dieser nur im Vier-Augen-Prinzip erlaubt und nur eine Kenntnisnahme der E-Mails im Posteingang zulässig, nicht jedoch derer im erkennbar delegierten Bereich (z. B. Lehrerrat).